Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73498
VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173 (https://dejure.org/2009,73498)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.05.2009 - B 5 K 08.173 (https://dejure.org/2009,73498)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 (https://dejure.org/2009,73498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,73498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Art und Umfang der Berücksichtigung von Behinderungen bei Ernennungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173
    Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff der Behinderung in der Richtlinie 2000/78/EG in Abgrenzung zur bloßen Krankheit dahingehend konkretisiert, dass sie jede Einschränkung erfasst, die auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein dauerhaftes Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben bildet (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006, Rs C-13/05 Chacon Navas , Slg 2006, I 6467 ff. = DVBl. 2006, 1107 ff.).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-346/04

    Conijn - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Einkommensteuererklärung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173
    Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff der Behinderung in der Richtlinie 2000/78/EG in Abgrenzung zur bloßen Krankheit dahingehend konkretisiert, dass sie jede Einschränkung erfasst, die auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein dauerhaftes Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben bildet (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006, Rs C-13/05 Chacon Navas , Slg 2006, I 6467 ff. = DVBl. 2006, 1107 ff.).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173
    Die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist nach ständiger Rechtsprechung nur gegeben, wenn die Möglichkeit häufiger Erkrankungen oder der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009, Az.: 2 B 79/08 - juris -).
  • VG Hannover, 27.05.2009 - 2 A 1621/08

    Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter; Behinderter; Behinderung; Benachteiligung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173
    Die besonderen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern schützen vor einer übermäßigen finanziellen Belastung des Dienstherrn und letztlich der Allgemeinheit, die mit ihren Steuerzahlungen die Mittel für die Besoldung aufbringt (siehe auch VG Hannover, Urteil vom 27. Mai 2009, Az.: 2 A 1621/08).
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 14 B 04.1060
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173
    Ihre Beurteilung geht deshalb denen von Privatärzten regelmäßig vor (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2006, Az.: 2 A 12/04; BayVGH, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az.: 14 B 04.1060 m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 30.10.2013 - L 2 AL 66/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erlangung eines geeigneten

    Dieser Wettbewerbsnachteil könnte jedoch durch die Gleichstellung in dem Sinne jedenfalls zum Teil ausgeglichen werden, dass die Einstellungschancen der Klägerin stiegen, weil von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten nach § 9 Abs. 5 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO) vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. 2009, 511) (entspricht § 13 Abs. 1 Satz 1 HmbLVO vorheriger Fassung) bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden darf, was vom Hamburgischen OVG mit dem Urteil vom 26. September 2008 (1 Bf 19/08, aaO) dahingehend konkretisiert wurde, dass die körperliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bei schwerbehinderten Bewerbern oder ihnen gleichgestellten Personen verlange, dass für etwa 10 Jahre eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50 % dafür spreche, dass der Beamte dienstfähig bleibe und in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr auftreten würden, wobei die Wahrscheinlichkeit einer einmaligen, etwas längeren Ausfallzeit einer positiven Prognose nicht entgegenstehe (bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 2 B 79/08, aaO; einen abgemilderten Prognosemaßstab ebenfalls bejahend: VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173, juris).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 A 209/10 -, m.w.N., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. September 2011 - 2 K 6853/09 -, juris; ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.

    Das ist aus den Gründen des Urteils des VG Bayreuth vom 29. Mai 2009 (a.a.O., Rn. 56) zu verneinen: Solange eine psychische oder physische Einschränkung nicht die Tragweite einer Schwerbehinderung erreicht, ist eine einheitliche Behandlung von Bewerbern, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, ohne im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG behindert zu sein, einerseits und behinderten, aber nicht schwerbehinderten Menschen andererseits durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zu rechtfertigen.

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 A 209/10 -, m.w.N., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. September 2011 - 2 K 6853/09 -, juris; ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.

    Das ist aus den Gründen des Urteils des VG Bayreuth vom 29. Mai 2009 (a.a.O., Rn. 56) zu verneinen: Solange eine psychische oder physische Einschränkung nicht die Tragweite einer Schwerbehinderung erreicht, ist eine einheitliche Behandlung von Bewerbern, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, ohne im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG behindert zu sein, einerseits und behinderten, aber nicht schwerbehinderten Menschen andererseits durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zu rechtfertigen.

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 A 209/10 -, m.w.N., juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 6. September 2011 - 2 K 6853/09 -, juris; ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.

    Das ist aus den Gründen des Urteils des VG Bayreuth vom 29. Mai 2009 (a.a.O., Rn. 56) zu verneinen: Solange eine psychische oder physische Einschränkung nicht die Tragweite einer Schwerbehinderung erreicht, ist eine einheitliche Behandlung von Bewerbern, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, ohne im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG behindert zu sein, einerseits und behinderten, aber nicht schwerbehinderten Menschen andererseits durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zu rechtfertigen.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 A 209/10 -, m.w.N., juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 6. September 2011 - 2 K 6853/09 -, juris; ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.

    Das ist aus den Gründen des Urteils des VG Bayreuth vom 29. Mai 2009 (a.a.O., Rn. 56) zu verneinen: Solange eine psychische oder physische Einschränkung nicht die Tragweite einer Schwerbehinderung erreicht, ist eine einheitliche Behandlung von Bewerbern, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, ohne im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG behindert zu sein, einerseits und behinderten, aber nicht schwerbehinderten Menschen andererseits durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zu rechtfertigen.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2012 - 2 K 9089/10

    Übernahme Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Eignung gesundheitliche Eignung

    Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, NJW 2003, 3111; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 , BVerwGE 106, 263 (267), m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 19. November 2004 - 6 A 1720/02 -, www.nrwe.de; VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 K 6853/09

    Klage eines an Morbus Crohn erkrankten Lehrers auf Einstellung in das

    Ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.
  • VG Düsseldorf, 05.06.2012 - 2 K 2861/12

    Beamtenverhältnis auf Probe Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitliche

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 A 209/10 -, m.w.N., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. September 2011 - 2 K 6853/09 -, juris; ähnlich VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173 -, juris Rn. 52.
  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Unabhängig davon, dass eine Behinderung des Antragstellers bisher weder behauptet noch festgestellt worden ist, wäre eine "Benachteiligung" wegen der Besonderheiten des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses gerechtfertigt (so auch bereits VG Bayreuth, U. v. 29.5.2009, B 5 K 08.173, juris).
  • VG Ansbach, 28.08.2013 - AN 1 E 13.01075

    Einstellung als Steuersekretäranwärter; fehlende persönlich charakterliche

    Zweck der Einstellungsuntersuchung sei nicht nur die Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes, sondern vor allem auch eine zukunftsbezogene Prognose über die gesundheitliche Eignung für die spätere Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (vgl. VG Augsburg, U. v. 12.3.2009, Au 2 K 08.1222; VG Bayreuth, U. v. 29.5.2009, B 5 K 08.173; Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, RN 43).
  • VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106

    Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht